AGB´s

1. Begriffsbestimmung

Aktion: Alle Formen Gruppentrainings, Seminare und andere Veranstaltungen durch Mario Heinze (im Folgenden Veranstalter).

Auftraggeber: Die Institution oder Person, die für mehrere Personen oder für sich allein eine Aktion bucht.

Teilnehmer (TN): Alle an einer Aktion beteiligten Personen.

Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Die Kosten werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.

2. Anmeldung

Für die verbindliche Anmeldung zu einer Aktion ist der schriftliche Vertrag notwendig. Es gelten ausschließlich die im Vertrag genannten Kosten und Leistungen, der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber (Rücksendung einer Vertragskopie an den Veranstalter) gültig.

3. Zahlung

Der Auftraggeber verpfllichtet sich bis zum 10. Tag vor Beginn der Aktion die erste Rate von 30 % des Auftragsvolumens auf das Konto von Mario Heinze zu überweisen. Diese Vorauszahlung dient der Anzahlung von Fremdleistern genauso wie der Anschaffung von zusätzlichem Material oder sonstiger organisatorischer Mittel. Der Restbetrag wird unmittelbar nach der Veranstaltung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

4. Gebühren

4.1 Gruppengebühren

Vertraglich vereinbarte Gruppengebühren fallen auch bei einer Minderung der geplanten Teilnehmerzahl an.

4.2 Einzelgebühren

Einzelgebühren (Gebühr pro Teilnehmer) sind immer in Verbindung mit einer Mindestzahl an Teilnehmern und Begleitpersonen im Vertrag festgelegt. Sollte die gebuchte Teilnehmerzahl einer Gruppe bei Programmbeginn unter die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl sinken, fällt dennoch der sich aus der Mindestteilnehmerzahl ergebende Betrag an: Gebühr pro Teilnehmer multipiziert mit der Mindestteilnehmerzahl.

Eine Erhöhung der vertraglich festgelegten Gruppengröße um mehr als 10% muss dem Veranstalter mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt werden. Änderungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen.

5. Rücktritt von der Aktion

5.1 Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Rücktritt von einer verbindlich angemeldeten Aktion hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteinganges beim Veranstalter. Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstallter folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:

42 bis 22 Tage vor der Aktion: 25% der Gruppengebühren / Einzelgebühren

- 21 bis 7 Tage vor der Aktion: 50% der Gruppengebühren / Einzelgebühren

- Ab dem 6. Tag vor der Aktion: 100% der Gruppengebühren / Einzelgebühren

5.2 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

1. die Aufsichtpflicht einer Gruppe nicht gewährleistet werden kann, weil Betreuer des Auftraggebers ausfallen.

2. Mitarbeiter des Veranstalters ausfallen.

3. eine nicht vorhersehbare höhere Gewalt eintritt, welche die Aktion unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet.

Bei 1. wird die Aktion abgebrochen. Eine Rückerstattung von Gebühren erfolgt nicht, auch nicht teilweise. Bei 2. und 3. bemüht sich der Veranstalter um sofortigen Ersatz bzw. Alternativlösungen. Ist ein Abbruch notwendig, erfolgt die Erstattung der Gebühr bei 2. in vollem Maße, bei 3. abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Prozessorientierung und Abweichung vom Programm

6.1 Das dem Angebot beigefügte Programm ist ein bespielhaftes Programm für den Verlauf einer Aktion. Unser erlebnispädaogisches Programm orientiert sich immer an der aktuellen Gruppensituation und kann aus diesem Grund nicht verbindlich im Voraus geplant werden. Weiterhin kann durch das Auftreten unvorhersehbarer Umstände wie Wettereinflüsse, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer etc., die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, seitens des Veranstalters vom vereinbarten Programm abgewichen werden.

6.2 Teilnehmer, die wiederholt entgegen den Absprachen handeln bzw. die Aktion beeinträchtigen, können vom Programm des Veranstalters ausgeschlossen werden.

Für 6.1 und 6.2 besteht kein Anspruch des Auftraggebers, bzw. des Teilnehmers auf Ersatz oder finanziellen Ausgleich.



7. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet zum Gelingen des Kurses beizutragen und eventuelle Beanstandungen dem Veranstalter vor Ort mitzuteilen. Ansprüche aus späteren Beanstandungen sind nicht möglich.

8. Schadensansprüche

Durch Teilnehmer verursachte Schäden an Sachen oder Personen sind generell und ausschließlich selbst bzw. durch den Auftraggeber zu begleichen. Ersatzansprüche, auch von Dritten, können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

9. An- und Abreise

An- und Abreise der TN sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung.

10. Verpflegung bei Aktionen

Die Verpflegung organisiert der Auftraggeber.

11. Physische und psychische Verfassung

Der Auftraggeber sichert zu, dass er bzw. sämtliche Teilnehmer seiner Gruppe die für die ausgewählten Seminarbereiche notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen, die in den Geschäftsbedingungen und/oder bei den Seminarbeschreibungen angeführt werden, mitbringen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von den sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen. Über Krankheiten oder chronische Leiden wie Epilepsie, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Wirbelsäulenprobleme und Operationen innerhalb der letzten 3 Monate, sowie über eine Schwangerschaft muss der Veranstalter vor dem Training informiert werden.

12. Zeitliche Dauer eines Trainings

Die zeitliche Dauer einer Veranstaltung/Übung lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten sind als Richtzeiten zu verstehen. Der Veranstalter kann daher keinerlei Gewähr für die genaue Einhaltung dieser Richtzeiten übernehmen.

13. Teilnahmebedingungen

Jeder Teilnehmer an Seminaren oder Trainings vom Veranstalter ist sich darüber im klaren, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die daher auch nicht den Komfort und die Sicherheit eines üblichen Pauschalangebot bieten kann. Alle Outdooraktivitäten sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Aktivität wird eine umfangreiche Einführung vom Trainer gegeben. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Teilnehmer entscheiden sich für das Mitmachen an einzelnen Aufgaben nach freiem Willen und unter genauer Kenntnis des Verletzungsrisikos.

Der Teilnehmer muss den Sicherheitsanweisungen des Trainers folgeleisten. Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Veranstalter verstoßen, insbesondere gegen Sicherheitsbestimmungen, von der Veranstaltung auszuschließen bzw. die Veranstaltung abzubrechen.

14. Nutzungsrechte & Geheimhaltung

Die vom Veranstalter angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen, sowie Inhalte von Skripten und anderen schriftlichen und mündlichen Lehrinhalten sind geistiges Eigentum vom Veranstalter und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht genutzt, gelehrt, umgesetzt oder vervielfältigt werden.

15. Foto- und Videomaterial

Fotos und Videos von Teilnehmern während der Aktion können vom Veranstalter nach Rückfrage für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

16. Haftungsausschluss

Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber dem Veranstalter und deren Trainern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Verletzungen und Schäden sind dem Trainer unverzüglich zu melden.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitend des Veranstalters keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der vom Veranstalter erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

Falls Teilnehmer die Anweisungen in den AGB, die Programminformationen und mündliche Vereinbarungen missachten, bestehen keinerlei Regressansprüche an den Veranstalter. Die Grundstückseigner, auf deren Grundstück die Aktionen durchgeführt werden, sind für eventuelle Schäden/Verletzungen nicht haftbar zu machen.

17. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Nebenabreden oder Änderungen der Bedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig.

Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen ist der Firmensitz des Veranstalters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.